GnR 126: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Einigkeit" eG, Havelberg (Friedenshort 3, 39539 Havelberg). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 08.06.2018 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 28.06.2018 mit Havelberger Wohnungsbaugenossenschaft "Solidarität" eG mit dem Sitz in Havelberg (Amtsgericht Stendal GnR 34) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft am heutigen Tage wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 126: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Einigkeit" eG, Havelberg (Friedenshort 3, 39539 Havelberg). Die Mitgliederversammlung vom 18.11.17 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§17 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben (Auszug):(1) Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 Euro.Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 1 Geschäftsanteil als Pflichtanteil zu übernehmen.(2) Bei Übernahme einer Genossenschaftswohnung sind mindestens drei weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.Die Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile (einschließlich Pflichtanteil)errechnet sich wie folgt:a) für eine 20 - 33,9 m2-Wohnung 4 Anteile = 620,00 Eurob) für eine 34 - 38,9 m2-Wohnung 5 Anteile = 775,00Euroc)für eine 39 - 51,9 m2-Wohnung 6 Anteile = 930,00Eurod)für eine 52- 61,9 m2-Wohnung 7 Anteile = 1.085,00Euroe) für eine 62-72,9 m2-Wohnung 8 Anteile = 1.240,00Eurof)für eine 73 - 79,9 m2-Wohnung 9 Anteile = 1.395,00Eurog)für jede weiteren angefangenen15 m2 Wohnfläche 1 Anteil = 155,00Euroh) bei Bewerbung um eine Garageder Genossenschaft ist 1 Anteil = 155,00 Eurozu übernehmen.i) bei Mitgliedern, die vor dem 01.12.1990 Mitglied waren und voll ihre finanziellen und manuellen Leistungen gebracht haben, setzt sich das Geschäftsguthaben nur aus der finanziellen Leistung zusammen.(3) Der erste Geschäftsanteil ist in Höhe von 155,00 Euro einzuzahlen.Die weitere Einzahlung hat in voller Höhe zu erfolgen. Eine Ratenzahlung von mindestens 50,00 Euro kann durch den Vorstand auf Antrag zugelassen werden. Die Einzahlung der Geschäftsanteile sollte bis zur Wohnungsübergabe abgeschlossen sein.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
GnR 126: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Einigkeit" eG, Havelberg (Friedenshort 3, 39539 Havelberg). Die Generalversammlung vom 24.06.2017 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Ausgeschieden: Vorstand: Muchow, Ulrich, Havelberg, * ‒.‒.‒‒.
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Einigkeit" eG, Havelberg (Friedenshort 3, 39539 Havelberg). Bestellt: Vorstand: Muchow, Ulrich, Havelberg, * ‒.‒.‒‒; Reichert, Renate, Havelberg, * ‒.‒.‒‒; Ungnade, Frank, Havelberg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Bartels, Günter, Havelberg, * ‒.‒.‒‒; Lange, Luise, Havelberg, * ‒.‒.‒‒; Michen, Siegfried, Havelberg, * ‒.‒.‒‒.
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Einigkeit" eG, Havelberg, (Friedenshort 3, 39539 Havelberg).Die Generalversammlung vom 27.09.08 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 43 (Bekanntmachungen) und § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Lange, Luise, geb. Thiel, Havelberg, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Bartels, Günter, Havelberg, * ‒.‒.‒‒.