GnR 100103: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Weimar e.G., Weimar (Ettersburger Straße 64, 99427 Weimar). Die Generalversammlung vom 27.11.2018 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Geschäftsanteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Aufsichtsrat und Vorstand), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 41 (Rücklagen), 44 (Bekanntmachungen) und 45 (Prüfung) . Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Immobilien und Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und bebauen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist im Rahmen der Nutzung genossenschaftlicher Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften des Bauträgergeschäftes zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 (o) die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs.2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
99427 Weimar
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gwg-weimar.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Jena
Rechtsform: eG