Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Werdau - West eG, Werdau (Zeppelinstr. 18, 08412 Werdau). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Werdau - West eG, Werdau (Zeppelinstr. 18, 08412 Werdau). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2006 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 15.06.2006 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 24.06.2006 mit der Wohnungsgenossenschaft Fraureuth eG mit dem Sitz in Fraureuth (Amtsgericht Chemnitz GnR 88) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.