Gemeinschaft der Freunde und Förderer der Johann-Peter-Hebel-Schule e. V., Essen (Klapperstraße 60, 45277 Essen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Förderverein für die Suitbertschule in Essen-Überruhr, Städtische katholische Grundschule am 13.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gemeinschaft der Freunde und Förderer der Johann-Peter-Hebel-Schule e. V., Essen (Klapperstraße 60, 45277 Essen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.07.2012 mit dem Förderverein für die Suitbertschule in Essen-Überruhr, städtische katholische Grundschule mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 20305) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.