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Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG, Hannover (HRA 200735) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 200735
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG aus Hannover war im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRA 200735 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.07.2015
Löschung

HRA 200735:Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG, Hannover, Ihmeplatz 2, 30449 Hannover.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GKW Beteiligungs-GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201496). Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")

Calendar 04.09.2007
Neueintragung

Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig GmbH & Co. KG, Hannover (Ihmeplatz 2, 30449 Hannover, die Verwaltung des Grundeigentums im Gebiet der Kraftwerksanlage Mehrum). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GKW Beteiligungs-GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201496). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Braunschweig, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 5651) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007.

Historie 2

02.07.2015
Entscheideränderung

Austritt
GKW Beteiligungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Löschung 01.07.2015

04.09.2007
Entscheideränderung

Eintritt
GKW Beteiligungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter