HRB 11717:Gemini Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.Nicht mehr Geschäftsführer: Kölln, Harmen, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.
Gemini Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Nicht mehr Geschäftsführerin: Jäger, Andrea, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.
Gemini Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Platin 556. GmbH mit Sitz in Runkel (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 4673) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gemini Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Platin 555. GmbH mit Sitz in Runkel (Amtsgericht Limburg a.d.Lahn, HRB 4657) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gemini Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Tannenwaldallee 20, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mercury Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Runkel (Amtsgericht Limburg a. d. Lahn, HRB 4694) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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