HRB 24656: General-Anzeiger Bonn GmbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 15, 53121 Bonn. Prokura erloschen: Busch, Martin Heinrich, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24656: General-Anzeiger Bonn GmbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 15, 53121 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Böhr, Monika, Köln, * ‒.‒.‒‒. Mit der Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 31858) als herrschendem Unternehmen ist am 30.09.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2019 zugestimmt.
HRB 24656: General-Anzeiger Bonn GmbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 15, 53121 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Knippen, Björn, Erkrath, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24656: General-Anzeiger Bonn GmbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 15, 53121 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Busch, Martin Heinrich, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24656: General-Anzeiger Bonn GmbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 15, 53121 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5061) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der H. Neusser Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 2396) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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