GeneralCologne Re Capital Services GmbH, Köln (Clever Str. 13 - 15, 50668 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GeneralCologne Re Capital GmbH am 30.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GeneralCologne Re Capital Services GmbH, Köln (Clever Str. 13 - 15, 50668 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der GeneralCologne Re Capital GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33303) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.