Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meek, Gillian Suzanne, Montreal / Kanada,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Cook, Stephen, Mont-Royal / Kanada,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.12.2022
Mutlu |
HRB 552630: Genfoot Marketing Europe GmbH, Ravensburg, Josef-Strobel-Straße 42/1, 88213 Ravensburg. Bestellt als Geschäftsführer: Cook, Stephen, Mont-Royal / Kanada, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Cook, Richard, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 552630: Genfoot Marketing Europe GmbH, Ravensburg, Josef-Strobel-Straße 42/1, 88213 Ravensburg. Einzelprokura: Brock, Thomas Siegfried Alexander, Bad Grönenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 552630: Genfoot Marketing Europe GmbH, Ravensburg, Josef-Strobel-Straße 42/1, 88213 Ravensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Marschner, Hagen, Fronreute, * ‒.‒.‒‒.
Genfoot Marketing Europe GmbH, Ravensburg (Josef-Strobel-Straße 42/1, 88213 Ravensburg). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2008 mit Nachtrag vom 06.03.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.02.2008 und vom 06.03.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CATRADE Sportmarketing GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 552031) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.