Geniatec GmbH, Oyten (Industriestr. 2-6, 28876 Oyten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Erste Projektentwicklungsgesellschaft Friedrich Blanke GmbH mit Sitz in Bad Iburg (AG Osnabrück HRB 111186) am 27.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Geniatec GmbH, Oyten (Oyten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.12.2006 mit der Erste Projektentwicklungsgesellschaft Friedrich Blanke GmbH mit Sitz in Bad Iburg (AG Osnabrück HRB 111186) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.