GnR 100287:Geno Terra Genossenschaft zur Förderung des Wohnbaus e.G., Neckarsulm (Salinenstr. 17, 74172 Neckarsulm). Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Geno Terra Genossenschaft zur Förderung des Wohnbaus e.G., Neckarsulm (Salinenstr. 17, 74172 Neckarsulm).Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Liquidatoren vertreten gemeinsam. Nun bestellt als Liquidator: Eppler, Günther, Leingarten, * ‒.‒.‒‒ Nun bestellt als Liquidator: Rudolf, Rainer, Neckarsulm, * ‒.‒.‒‒ Bestellt als Liquidator: Erlitz, Hans-Jürgen, Untereisesheim, * ‒.‒.‒‒ Die Genossenschaft ist aufgelöst.
Geno Terra Genossenschaft zur Förderung des Wohnbaus e.G., Neckarsulm, (Salinenstr. 17, 74172 Neckarsulm).Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, renovieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Vom Zweck der Genossenschaft werden auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume, Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen umfasst. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft darf einzelne Bauten auch in andere Genossenschaften einbringen oder veräußern. Sie ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. Tätigkeiten, die eine Erlaubnis gem. § 34c GewO voraussetzen, werden von der Genossenschaft nicht ausgeübt. Die Genossenschaft wird handwerklich nicht tätig sein. Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich machen, werden von der Genossenschaft nicht ausgeübt. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren.