Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Zoller, Robert, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.01.2024
Grill |
HRB 2672: Geno-Immobilien GmbH, Langenau, Marktplatz 2, 89129 Langenau. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 5, 89129 Langenau.
HRB 2672: Geno-Immobilien GmbH, Langenau, Marktplatz 2, 89129 Langenau. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Frieß, Helmut, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Mayer, Margit, Elchingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mayer, Margit, Elchingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2672: Geno-Immobilien GmbH, Langenau, Marktplatz 2, 89129 Langenau. Nicht mehr Geschäftsführer: Mager, Alfred, Oberdischingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2672:Geno-Immobilien GmbH, Langenau, Marktplatz 2, 89129 Langenau.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WEKRA GmbH", Langenau (Amtsgericht Ulm HRB 4112) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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