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c)
a) die Errichtung und Unterhaltung von
Anlagen zur Ezeugung von regenerativer
Energie, insbesondere
Photovoltaikanlagen (PV)
b) die Produktion und der Vertrieb
regenerativer Energien, insbesondere
Photovoltaik
c) die Beteiligung an Anlagen zur
Erzeugung, Verteilung und Speicherung
regenerativer Energie unter
Berücksichtigung von (3)
d) das Erstellen von Konzepten für
lnteressenten für PV Anlagen und
Vermittlung von lnteressenten für PV-
Anlagen an Partnerunternehmen
e) die Vermietung von Anlagen zur
Erzeugung regenerativer Energie
f) das Errichten und Betreiben von PV-
Anlagen zur umsetzung des
Mieterstrommodells. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert, nun:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Generalversammlung vom 29.06.2023 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 Abs. (2) (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), 5 Abs. (3)
(Kündigung), 7 (Überschrift) (Tod eines
Mitglieds), 9 Abs. (1) und (2) (Ausschluss), 10
Abs. (3) und (4)(Auseinandersetzung),15 Abs.
(1) (Vertretung), 16 Abs. (2) ( Aufgaben und
Pflichten des Vorstands), 17 Abs. (1) und (2)
(Berichterstattung gegenüber dem
Aufsichtsrat), 18 Abs. (1) (Zusammensetzung
und Dienstverhältnis), 19 Abs. (1), (3) und (4) (
Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten
oder besonderen Vorteilen an
Vorstandsmitglieder), 22 Abs. (10) und (11)
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats),
23 Abs. (1) (gemeinsamen Sitzung von
Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs, (2)
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), 25 Abs. (3), (4) und (6)
(Konstituierung, Beschlussfassung), 26 Abs.
(4) (Ausübung der Mitgliedsrechte), 30
(Gegenstände der Beschlussfassung), 31 Abs.
(2) (Mehrheitserfordernisse), 33 Abs. (1)
(Abstimmungen und Wahlen), 35 Abs. (2)
(Versammlungsniederschrift), Ergänzung von
§§ 36a (Schriftliche oder elektronische
Durchführung der Generalversammlung
(virtuelle Generalversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung), 36
b ) Schriftliche oder elektronische Mitwirkung
an der Beschlussfassung einer nur als
Präsenzversammlung durchgeführten
Generalversammlung), 36 c (Übertragung der
Generalversammlung in Bild und Ton), 37 Abs.
(3)(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben),
39 (Andere Ergebnisrücklagen),
41(Geschäftsjahr), 43 (Verwendung des
Jahresüberschusses), 46 Abs.
(1)(Bekanntmachungen), 48
(Mitgliedschaften). |
a)
12.02.2024
Gutfrucht |