Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
a)
Der Vorstand der Genossenschaft
besteht aus mindestens zwei
Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Kröber, Markus, Winningen,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
von Stramberg, Wolfgang, Bingen |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Ramm, Georg, Wallhausen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Generalversammlung vom 29.09.2021 hat
eine Änderung des Statuts in § 15 (Vertretung)
und mit ihr die Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen. Weiter
wurden § 36 a (Schriftliche oder elektronische
Durchführung der Generalversammlung
(virtuelle Generalversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §
36 b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzversammlung durchgeführten
Generalversammlung) und § 36 c
(Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton) neu eingefügt. |
a)
06.06.2023
Burger
b)
Fall 12 |
GnR 358: Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Die Generalversammlung vom 20.02.2018 hat Änderungen des Status in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte) § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift) und § 46 (Bekanntmachungen) und damit unter anderem die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung und Überwachung von einmaligen und/oder langfristigen Aufträgen zur Grabpflege sowie ergänzenden Dienstleistungen, die treuhänderische Verwaltung der Treuhandgelder, insbesondere für Dauergrabpflege, Steinmetzleistungen und Bestattungsleistungen, die Förderung der Mitglieder durch Schulung und Werbung sowie die Förderung des Berufsstandes im Fachbereich Friedhof soweit dies für die Erreichung des Genossenschaftszwecks dienlich ist, die Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder gegenüber kommunalen Einrichtungen soweit diese für die Interessen des Genossenschaftszwecks dienlich sind.
GnR 358:Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Die Generalversammlung vom 24.02.2015 hat eine Änderung des Statuts in § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) beschlossen. Abschnitt VII. Mitgliedschaften und somit § 47 (Mitgliedschaften) wurde ersatzlos gesstrichen. Vorstand: Heiser, Karoline Maria, Konz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Litz, Claus, Gärtnermeister, Ludwigshafen.
Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Die Generalversammlung vom 27.02.2013 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 12 (Pflichten der Mitglieder) und § 46 (Bekanntmachungen) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung und Überwachung von einmaligen und/oder langfristigen Aufträgen zur Grabpflege sowie ergänzenden Dienstleistungen, die treuhänderische Verwaltung der Treuhandgelder, die treuhänderische Verwaltung von Treuhandgeldern für Steinmetzleistungen, die treuhänderische Verwaltung von Treuhandgeldern für Bestattungsleistungen, die Förderung der Mitglieder durch Schulung und Werbung sowie die Förderung des Berufsstandes im Fachbereich Friedhof soweit dies für die Erreichung des Genossenschaftszwecks dienlich ist, Die Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder gegenüber kommunalen Einrichtungen soweit diese für die Interessen des Genossenschaftszwecks dienlich sind.
Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad Kreuznach, (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach).Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 09.06.2010 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2010 mit der Dauergrabpflege-Genossenschaft Trier eG mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich GnR 1124) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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