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Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG, Willich (GnR 263)

Firmendaten

Anschrift
Willicher Str. 1
47877 Willich
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: gemeindeplanung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 263
Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG aus Willich ist im Handelsregister Krefeld unter der Nummer GnR 263 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.10.2018 hat die Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'A. Nachhaltige und fortschrittliche Entwicklung von Städten und Gemeindeflächen (Vermittlung von Aufträgen) im Auftrag einer Kommune, Gemeinde oder Stadt. (Nicht als Bauträger und/oder Baununternehmen); Vermittlung von Aufträgen - allgemein - in und für die gesamte Immobilienwirtschaft. Kauf von Immobilien - jeglicher Art - ausschließlich auf und für eigene Rechnung (nicht im Kundenauftrag). Intensive Suche nach solchen Immobilien, bundesweit, in der EU und außerhalb der EU; Weiterverkauf der eigenen Immobilien im eigenen Ermessen und/oder nach Beauftragung einer Teilungserklärung; b. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übenehmen. Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile. Eine Nachschusspflicht der Genossen besteht nicht. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Er wird vom Aufsichtsrat bzw. solange kein Aufsichtsrat besteht, von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.' Die Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.10.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 11.12.2019
Neueintragung

GnR 263: Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG, Willich (Willicher Straße 1, 47877 Willich). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 15.10.2018 mit Änderung vom 17.07.2019. Gegenstand : a. Nachhaltige und fortschrittliche Entwicklung von Städten und Gemeindeflächen (Vermittlung von Aufträgen) im Auftrag einer Kommune, Gemeinde oder Stadt. (Nicht als Bauträger und/oder Baununternehmen); Vermittlung von Aufträgen - allgemein - in und für die gesamte Immobilienwirtschaft. Kauf von Immobilien - jeglicher Art - ausschließlich auf und für eigene Rechnung (nicht im Kundenauftrag). Intensive Suche nach solchen Immobilien, bundesweit, in der EU und außerhalb der EU; Weiterverkauf der eigenen Immobilien im eigenen Ermessen und/oder nach Beauftragung einer Teilungserklärung; b. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übenehmen. Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile. Eine Nachschusspflicht der Genossen besteht nicht. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Er wird vom Aufsichtsrat bzw. solange kein Aufsichtsrat besteht, von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. Vorstand: Schmitz, Christian, Willich, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

11.12.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Schmitz
Vorstand

Registervorgang

Neueintragung 11.12.2019