GnR 200019: Genossenschaft niedergelassener Chirurgen und ambulanter Operateure Niedersachsen eG, Walsrode (Großer Graben 23, 29664 Walsrode). Die Generalversammlung vom 23.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
GnR 200019: Genossenschaft niedergelassener Chirugen und ambulanter Operateure Niedersachsen eG, Walsrode (Großer Graben 23, 29664 Walsrode). Die Generalversammlung vom 200019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Sicherung der wirtschaftlichen Existenz freiberuflich tätiger Chirurgen und ambulanter Operateure insbesondere durch die Verbesserung der einnehmen aus kassenärztlicher Tätigkeit durch die Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche und politische Veränderungen; die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung im Bereich der Chirurgie und des ambulanten Operierens im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; die Sicherung der Marktposition gegenüber Kostenträgern sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit der Mitglieder; die Nutzung von Rationalisierungseffekten, z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften etc; die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder; die Erbringung sonstiger Dienstleistungen; die politische Interessenvertretung der Mitglieder; die Unterstützung bzw. die Durchführung des Marketings der Mitglieder; die Unterstützung der Mitglieder in wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten durch die Herstellung einer einheitlichen, allen Mitgliedern zur Verfügung stehenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung unter Hinzuziehung entsprechender Spezialisten auf der Grundlage mit diesen zu schließenden besonderen (Beratungs-) Vereinbarungen. Die Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern eine Verbundzertifizierung im Rahmen eines gemeinsamen Qualitätsmanagementsystems mit einen/einer Qualitätsmanagement-beauftragten. Der/Die Qualitätsmanagementbeauftragte wird vom Vorstand der GNCON eG eingesetzt. Er/Sie erhält ein Durchgriffsrecht in die Praxen, die diese Möglichkeit der Zertifizierung nutzen möchten. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzung.
GnR 200019:Genossenschaft niedergelassener Chirugen und ambulanter Operateure Niedersachsen eG, Walsrode (Großer Graben 23, 29664 Walsrode). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 31.01.2015. 1.) Förderung des Erwerbs und/oder der Wirtschaft der Mitglieder und/oder deren sozialer und/oder kultureller Belange mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebes sowie die Erhaltung einer hochwertigen Medizin, auch außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere durch Sicherung von Qualitätsstandards und Eröffnung neuer Arbeitsfelder. 2.) Gegenstand der Genossenschaft ist insbesondere: a) die Sicherung der wirtschaftlichen Existens freiberuflich tätiger Chirugen und ambulanter Operateure insbesondere durch die Verbesserung der Einnahmen aus kassenärztlicher Tätigkeit durch die Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche und politische Veränderungen; b) die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung im Bereich der Chirurgie und des ambulanten Operierens im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; c) die Sicherung der Marktposition gegenüber Kostenträgern sowie medizinischen Leistungsanbietern und qualitative und wirtschaftliche Kooperationen und durch Verhandlungskooperationen; d) die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit der Mitglieder; e) die Nutzung von Rationalisierungseffekten, z.B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften etc.; f) die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder; g) die Erbringung sonstiger Dienstleistungen; h) die politische Interessenvertretung der Mitglieder; i) die Unterstützung bzw. die Durchführung des Marketings der Mitglieder; j) die Unterstützung der Mitglieder in wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten durch die Herstellung einer einheitlichen, allen Mitgliedern zur Verfügung stehenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung unter Hinzuziehung entsprechender Spezialisten auf einer Grundlage mit diesen zu schließenden besonderen (Beratungs-) Vereinbarungen. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Dr. Hennefründ, Jörg, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. med. Koschitzky, Gerd-Dieter, Walsrode, * ‒.‒.‒‒; Dr. Simon, Uwe, Soltau, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.