Genossenschaftsbank Wertingen eG, Wertingen (Josef-Frank-Straße 2, 86637 Wertingen). Die Verschmelzung wurde am 18.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg, GnR 1538).
Genossenschaftsbank Wertingen eG, Wertingen (Josef-Frank-Straße 2, 86637 Wertingen). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2006 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 29.03.2006 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 10.04.2006 mit VR-Bank Gersthofen-Meitingen mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg, GnR 1538) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Genossenschaftsbank Wertingen eG, Wertingen (Josef-Frank-Straße 2, 86637 Wertingen). Ausgeschieden: Vorsitzender Vorstand Dr. Popp, Hans, Wertingen, * ‒.‒.‒‒.