Genossenschaftsbank eG, Bad Wildungen (Breiter Hagen 1, 34537 Bad Wildungen). Die Verschmelzung wurde am 15.06.2007 in das Register der übernehmenden Genossenschaft (s.AG Korbach GnR 16 )eingetragen ; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Genossenschaftsbank eG, Bad Wildungen (Breiter Hagen 1, 34537 Bad Wildungen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.6.2006(Entwurf) /28.09.2006 sowie den Zustimmungsbeschlüssen der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2006 und 25.09.2007 mit der Waldecker Bank eG mit Sitz in Korbach (Amtsgericht Korbach GnR 16) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.