Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Engel, Regina, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Finke, Lennart, Bad Emstal,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.09.2023
Altmann
b)
Fall 18 |
GnR 385: Genoviva eG, Kassel (Feriendorfstr. 8, 34308 Bad Emstal). Bestellt als Vorstand: Weitzel, Lukas, Bad Emstal, * ‒.‒.‒‒.
GnR 385: Genoviva eG, Kassel (Schönfelder Straße 41 A, 34121 Kassel). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert, nun: Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Nicht mehr Vorstand: Kilic, Birsel, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Engel, Regina, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
GnR 385:Genoviva eG, Kassel (Harleshäuser Straße 105 B, 34128 Kassel). Die Generalversammlung vom 28.09.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 ( Gegenstand)beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand der Genossenschaft ist eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortbare Wohnungsversorgung, die Ermöglichung des Eigentumserwerbs von Wohnraum durch Mitglieder sowie die Förderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft unterstützt Gruppen bei der Realisierung von Wohnprojekten, die innerhalb der Genossenschaft oder in eigenen, vorrangig genossenschaftlichen Strukturen, durchgeführt werden. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient (§ 1 GenG) und die Beteiligungen eine untergeordnete Hilf- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen.
KASERNA URBANA Wohnungsbau-Genossenschaft eG, Kassel (Harleshäuser Straße 105 B, 34128 Kassel). Die Generalversammlung vom 30.12.2007 und vom 18.04.2008 hat die vollständige Neufassung des Statuts, insbesondere die Änderung in § 2 Ziffer 1,2 und 3 (Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) und § 7 (Vorstand) beschlossen. Neue Firma: Genoviva eG. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand der Genossenschaft ist eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortbare Wohnungsversorgung, die Ermöglichung des Eigentumserwerbs von Wohnraum durch Mitglieder sowie die Förderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft unterstützt Gruppen bei der Realisierung von Wohnprojekten, die innerhalb der Genossenschaft oder in eigenen, vorrangig genossenschaftlichen Strukturen, durchgeführt werden. (3) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. (4) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Neue Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Mitglieder.. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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