Genschmarer Fleischrind GmbH, Zechin(Hauptstraße 56, 15328 Zechin OT Zechin). Die Verschmelzung ist mit der am 20.07.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRB 2331 FF) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Genschmarer Fleischrind GmbH, Zechin(Hauptstraße 56, 15328 Zechin OT Zechin). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Mila Milch & Land GmbH (Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 2331 FF) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.