HRB 207313: Genthiner Autoschilder GmbH, Springe, Südfeldstraße 3, 31832 Springe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.01.2022 mit der Ilsetraud Just Zulassungsdienst GmbH mit Sitz in Springe (Amtsgericht Hannover HRB 102165) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207313: Genthiner Autoschilder GmbH, Springe, Südfeldstraße 3, 31832 Springe. Bestellt als Geschäftsführer: Böning, Thomas, Bückeburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 207313: Genthiner Autoschilder GmbH, Springe, Südfeldstraße 3, 31832 Springe. Bestellt als Geschäftsführer: Wollny-Cramer, Jörg, Bad Münder, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 207313: Genthiner Autoschilder GmbH, Springe, Südfeldstraße 3, 31832 Springe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der E. Kämmler Schilderfabrikation GmbH mit Sitz in Springe (Amtsgericht Hannover HRB 207749) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207313: Genthiner Autoschilder GmbH, Springe, Südfeldstraße 3, 31832 Springe. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der E. Kämmler Schilderfabrikation GmbH mit Sitz in Springe (Amtsgericht Hannover HRB 207749) beschlossen. 60.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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