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Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim (HRB 710820) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Weinheimer Str. 58 - 60
68309 Mannheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 710820
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Genuss & Harmonie Holding GmbH aus Mannheim war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 710820 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.12.2010 hat die Genuss & Harmonie Holding GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Das Halten von Beteiligungen an Betrieben im Bereich des Catering und sonstigen gastronomischen Betrieben im In- und Ausland sowie die Ausführung von Managementaufgaben und Zentraleinkauf im Cateringbereich, die Entwicklung von Cateringkonzepten und die Durchführung von Beratungstätigkeiten auf diesen Gebieten; die Tätigkeit als Obergesellschaft eines unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Unternehmensverbundes.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Genuss & Harmonie Holding GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 5

Calendar 31.07.2015
Löschung

HRB 710820:Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 58-60, 68309 Mannheim.Prokura erloschen: Garnier, Gabriele Anna, geb. Stengel, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Hoffmann, Michael, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Deluxe Group GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 709149) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.10.2013
Veränderung

Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 58-60, 68309 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Genuss & Harmonie Premiumgastronomie Luxembourg S.à.r.l.", Howald/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés in Luxemburg Nummer B 104111) auf 37.500,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 25.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.09.2013 die "Genuss & Harmonie Premiumgastronomie Luxembourg S.à.r.l.", Howald/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés in Luxemburg Nummer B 104111) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.08.2013
Vorgang ohne Eintragung

Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 58-60, 68309 Mannheim. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB für die grenzüberschreitende Verschmelzung der Genuss & Harmonie Premiumgastronomie Luxembourg S. à. r. l., Howald/ Luxemburg (übertragende Gesellschaft) auf die Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim/ Deutschland (übernehmende Gesellschaft): 1. Der Verschmelzungsplan wurde beim Handelsregister am 25.07.2013 eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Genuss & Harmonie Premiumgastronomie Luxembourg S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts mit satzungsgemäßem Sitz in Howald, Luxemburg.Hinweis:Der satzungsgemäße Sitz der Gesellschaft ist in L-1274 Howald/Luxemburg, 23, rue des Bruyères. Eine Zweigniederlassung in Deutschland besteht nicht;b) als übernehmende Gesellschaft die Genuss & Harmonie Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Mannheim, Deutschland; 3. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger eingetragen sind / betroffene Register:a) die übertragende Gesellschaft, also die Genuss & Harmonie Premiumgastronomie Luxembourg S.à.r.l. mit dem Sitz in Howald/Luxemburg, ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg in Sektion B unter der Nummer 104111.b) die übernehmende Gesellschaft, also die Genuss & Harmonie Holding GmbH mit dem Sitz in Mannheim, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts -Registergericht- Mannheim unter HRB 710820. 4. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gilt folgendes:a) Gläubigerrechte:- Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist - wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft nach § 19 Abs. 3 UmwG bekanntgemacht worden ist - ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger werden hiermit auf dieses Recht hingewiesen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet oder staatlich überwacht wird.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft haben ihre Rechte geltend zu machen, indem sie die Ansprüche fristgerecht gegenüber der übernehmenden Gesellschaft stellen.- Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg in einer luxemburgischen Tageszeitung und in den offiziellen luxemburgischen Mitteilungsblättern (Mémorial C, Recueil des Sociétes et Associations) durch Antragsschrift beim Tribunal de Commerce in Luxemburg und unter Angabe der begehrten Sicherheit der beabsichtigten Verschmelzung widersprechen .Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft haben ihre Rechte geltend zu machen, indem sie die Antragsschrift nach den luxemburgischen Vorschriften fristgerecht beim Tribunal de Commerce in Luxemburg einreichen.b) Minderheitgesellschafter:(1) Keine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hat Minderheitsgesellschafter, vielmehr ist Alleingesellschafter sowohl der übertragenden Gesellschaft wie auch der übernehmenden Gesellschaft Herr Christian Hadrossek., wohnhaft in 67117 Limburgerhof, Deutschland.(2) Angaben zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses (§ 122 h UmwG) sind nicht erforderlich, weil diese Vorschrift auf die §§ 14 und 15 UmwG verweist und danach nur Anteilsinhaber einer deutschen übertragenden Gesellschaft berechtigt sind, ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses anzustrengen. Übertragende Gesellschaft ist jedoch die luxemburgische Genuss & Harmonie Premiumgastronomie Luxembourg S.à.r.l.(3) Regelungen zum Abfindungsangebot (§ 122i UmwG) sind nicht erforderlich, das Nähere ist im Gemeinsamen Verschmelzungsplan unter Teil 2 Ziff. X. geregelt.(4) Angaben nach § 122j UmwG (Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft) sind nicht erforderlich, weil die Übernehmende Gesellschaft dem Deutschen Recht unterliegt.c) Anschrift zur Einholung von Auskünften:Unter der folgenden Anschrift können vollständige Auskünfte über die vorgenanntenModalitäten kostenlos eingeholt werden:Genuss & Harmonie Holding GmbH, WeinheimerStraße 58-60, 68305 Mannheim.

Calendar 24.08.2012
Veränderung

Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 58-60, 68309 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Erbfall) und § 15 (Bewertung) beschlossen.

Calendar 23.12.2010
Neueintragung

Genuss & Harmonie Holding GmbH, Mannheim, Weinheimer Straße 58-60, 68309 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2010. Geschäftsanschrift: Weinheimer Straße 58-60, 68309 Mannheim. Gegenstand: Das Halten von Beteiligungen an Betrieben im Bereich des Catering und sonstigen gastronomischen Betrieben im In- und Ausland sowie die Ausführung von Managementaufgaben und Zentraleinkauf im Cateringbereich, die Entwicklung von Cateringkonzepten und die Durchführung von Beratungstätigkeiten auf diesen Gebieten; die Tätigkeit als Obergesellschaft eines unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Unternehmensverbundes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hadrossek, Christian, Limburgerhof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hoffmann, Michael, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Garnier, Gabriele Anna, geb. Stengel, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

31.07.2015
Entscheideränderung

Austritt
Frau Gabriele Anna Garnier
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Hoffmann
Prokurist

Registervorgang

Löschung 31.07.2015

02.08.2013
Entscheideränderung

Eintritt
(1) Keine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hat Minderheitsgesellschafter, vielmehr ist Alleingesellschafter sowohl der übertragenden Gesellschaft wie auch der übernehmenden Gesellschaft Herr Christian Hadrossek., wohnhaft in 67117 Limburgerhof, Deutschland.(2) Angaben zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses (§ 122 h UmwG) sind nicht erforderlich, weil diese Vorschrift auf die §§ 14 und 15 UmwG verweist und danach nur Anteilsinhaber einer deutschen übertragenden Gesellschaft berechtigt
Persönlich haftender Gesellschafter

23.12.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Hadrossek
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Hoffmann
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Gabriele Anna Garnier
Prokurist

Registervorgang

Neueintragung 17.12.2010