HRA 7002: GeoConCept GmbH & Co. KG, Schöffengrund-Niederwetz, Am Sportplatz 7, 35641 Schöffengrund-Niederwetz. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 7002: GeoConCept GmbH & Co. KG, Schöffengrund-Niederwetz, Am Sportplatz 7, 35641 Schöffengrund-Niederwetz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 271/11) vom 03.08.2016 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
GeoConCept GmbH & Co. KG, Schöffengrund-Niederwetz, Am Sportplatz 7, 35641 Schöffengrund-Niederwetz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
GeoConCept GmbH & Co. KG, Schöffengrund-Niederwetz, Am Sportplatz 15, 35641 Schöffengrund-Niederwetz.Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 7, 35641 Schöffengrund-Niederwetz.
GeoConCept GmbH & Co. KG, Schöffengrund-Niederwetz, Am Sportplatz 15, 35641 Schöffengrund-Niederwetz.(Gegenstand: Die Erstellung von Baugrundgutachten, die Altlastenerkundung und -sanierung, die Erstellung von Abbaugutachten für die Steine- und Erdenindustrie und von Umweltverträglichkeitsstudien sowie der Handel mit geotechnischen Geräten aller Art und mit dem Zementzusatzstoffen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 15, 35641 Schöffengrund-Niederwetz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: GeoConCept Verwaltungs GmbH, Schöffengrund-Niederwetz (Amtsgericht Wetzlar HRB 5860). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Geoconcept, Gesellschaft für angewandte Geotechnik und Consulting m.b.H. mit dem Sitz in Schöffengrund-Niederwetz (Amtsgericht Wetzlar, HRB 1859). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.