Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nach Wohnortänderung (bisher: Dortmund)
nunmehr
Geschäftsführer:
Sieber, Diethard, Kerken, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.02.2025
Clemens |
HRB 18902: Geofactum GmbH, Essen, Nordsternstr. 65, 45329 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwieren, Klaus-Dieter, Moers, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18902: Geofactum GmbH, Essen, Nordsternstr. 65, 45329 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.12.2019 beschlossen, das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und 7 (Jahresabschluss/Gewinnverwendung) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR.
HRB 18902: Geofactum GmbH, Essen, Nordsternstr. 65, 45239 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2017 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 7 (Jahresabschluss), 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 12 (Einziehungsvergütung) zu ändern. Geschäftsanschrift: Nordsternstr. 65, 45329 Essen.
Geofactum GmbH, Essen, Nordsternstr. 65, 45239 Essen. Die DSG Geotechnik GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19059) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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