HRB 2012 BHV: Georg Eicken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremerhaven, c/o CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 2012 BHV: Georg Eicken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremerhaven, c/o CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Eicken, Hajo; Liquidator: Eicken, Heike, * ‒.‒.‒‒, Bremerhaven; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2018 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 2012 BHV: Georg Eicken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremerhaven, c/o CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eicken, Wilfried; Geschäftsführer: 3. Prof. Dr. Eicken, Hajo, * ‒.‒.‒‒, Fairbanks, Alaska/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Georg Eicken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremerhaven, c/o CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: c/o CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven.
Georg Eicken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremerhaven, Auf dem Reuterhamm 9, 27576 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Auf dem Reuterhamm 9, 27576 Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Johne Dachbaustoffe GmbH mit Sitz in Bad Zwischenahn (Antsgericht Oldenburg, HRB 121293) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
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