Georg Föckersperger GmbH, Aurachtal-Münchaurach (Hirtenberg 11, 91086 Aurachtal). Die Aufspaltung wurde jeweils am 22.04.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRB 10147 und 10148). Die Firma ist dadurch erloschen.
Georg Föckersperger GmbH, Aurachtal-Münchaurach (Hirtenberg 11, 91086 Aurachtal). Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung gemäß Spaltungsplan vom 22.03.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften vom 22.03.2005 das ganze Vermögen auf die Frank Föckersperger GmbH und die Günter Föckersperger GmbH mit dem Sitz jeweils in Aurachtal (Amtsgericht Fürth HRB 10147 und HRB 10148) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.