Georg Fischer Management GmbH, Mettmann, Flurstraße 15-17, 40822 Mettmann. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 mit der Georg Fischer GmbH (vormals Georg Fischer Verwaltungs GmbH) mit Sitz in Mettmann (Amtsgericht Wuppertal, HRB 17149) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
40822 Mettmann
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH