HRB 6691: Georg Meinecke Gerüstbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Laatzen, Hildesheimer Str. 512, 30880 Laatzen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie in § 7 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.500,00 EUR auf 32.500,00 EUR beschlossen.
Georg Meinecke Gerüstbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Laatzen, Hildesheimer Str. 512, 30880 Laatzen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Behrens, Christian, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Fiedler, Torsten, Laatzen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Georg Meinecke Gerüstbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Laatzen, Hildesheimer Str. 512, 30880 Laatzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.04.2012 mit der Behrens und Smolka Gerüstbau GmbH mit Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover HRB 60401) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.