HRB 110337:Georg Otte Betonwerk GmbH, Bad Laer, Bielefelder Straße 60, 49196 Bad Laer.Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Einzelkaufmanns Georg Otte Betonteilwerk e.K. mit Sitz in Bad Laer (Amtsgericht Osnabrück HRA 204714) am 21.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 110337:Georg Otte Betonwerk GmbH, Bad Laer, Bielefelder Straße 60, 49196 Bad Laer.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 mit Ergänzung vom 14.09.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Georg Otte Betonteilwerk e.K. in Bad Laer (Amtsgericht Osnabrück HRA 204714) auftretenden Kaufmann Otte, Georg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.