Georg Schmid GmbH, Lederfärberei, Metzingen, c/o Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Untere Waldplätze 31, 70569 Stuttgart.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 16.12.2009 (60 Fr 2922/09 z) im Firmenbuch erfolgt. Damit ist die Verschmelzung wirksam geworden.Gemäß § 122 k Abs. 3 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Georg Schmid GmbH, Lederfärberei, Metzingen, c/o Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Untere Waldplätze 31, 70569 Stuttgart.Geschäftsanschrift: c/o Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Untere Waldplätze 31, 70569 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 28.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht "Leder & Felle Vertriebsgesellschaft m.b.H.", Telfs, Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck FN 43727 f) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt und mit der Eintragung der dortigen Kapitalerhöhung wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Georg Schmid GmbH, Lederfärberei, Metzingen, (Breitwiesenstr. 45, 72555 Metzingen).Die Gesellschaft hat am 24.07.2009 und 27.07.2009 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der "Leder & Felle Vertriebsgesellschaft m.b.H." mit Sitz in Telfs, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landgerichts Innsbruck unter FN 43727 f (übernehmende Gesellschaft) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Es gibt weder bei der übertragenden Gesellschaft noch bei der übernehmenden Gesellschaft Minderheitsgesellschafter und damit auch keine Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Minderheitsgesellschafter.Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können gemäß § 122 j UmwG von der übertragenden Gesellschaft Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Verpfändung von Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind, duch Verpfändung von beweglichen Sachen, durch Bestellung von Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die in einem deutschen Schiffsregister oder Schiffsbauregister eingetragen sind, durch Bestellung von Hypotheken an Grundstücken, durch Verpfändung von Forderungen, für die eine Hypothek an einem Grundstück besteht, oder durch Verpfändung von Grundschulden oder Rentenschulden an Grundstücken oder durch Stellung einer Bürgschaft durch einen tauglichen Bürgen gemäß §§ 232 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122 j Absatz 1 UmwG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Für die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft gilt:Die übernehmende Gesellschaft bleibt weiter bestehen. Es gibt damit keine Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft. Es gibt keine Sicherheitsleistung für Gläubiger nach österreichischem Recht.Kostenlose schriftliche Auskünfte über die Modalitäten im Sinne von § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG können unter den folgenden Adressen eingeholt werden: Georg Schmid, Lederfärberei c/o Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Untere Waldplätze 31, 70569 Stuttgart oder Leder & Felle Vertriebsgesellschaft m.b.H., Grundfeld 9, 6410 Telfs (Österreich).