Georg Steib Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Sandstr. 33, 80335 München). Die Verschmelzung wurde am 07.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Kirchheim unter Teck HRB 1983).
Georg Steib Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Sandstr. 33, 80335 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2004 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Otto Ficker GmbH mit dem Sitz in Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Kirchheim unter Teck HRB 1983) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.