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Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG, Stuttgart (HRA 11722)

Firmendaten

Anschrift
Gänsheidestr. 26
70184 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/2150-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.holtzbrinck.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 11722
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 11722 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG ihren Standort nicht geändert. Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.09.2021)

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Registermeldungen 13

Calendar 10.09.2021
Veränderung

HRA 11722: Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AVE Publishing Verwaltungs GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 215166 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 26.06.2018
Veränderung

HRA 11722: Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Holtzbrinck Professional Services GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 22124) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.09.2017
Veränderung

HRA 11722: Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CampusAdvisor GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 726063) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.08.2017
Veränderung

HRA 11722: Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIM Holtzbrinck 33 GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 725902) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.09.2015
Veränderung

HRA 11722:Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.KG, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIM Holtzbrinck a-3 GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 333773) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 1

27.12.2011
Entscheideränderung