HRB 16436: Georg von Holtzbrinck Internationale Medienbeteiligungen GmbH, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1,00 EUR auf 67.251.001,00 EUR erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 67.251.001,00 EUR.
HRB 16436: Georg von Holtzbrinck Internationale Medienbeteiligungen GmbH, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Waldow, Björn, Stockdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwanewedel, Jens, Kernen im Remstal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16436: Georg von Holtzbrinck Internationale Medienbeteiligungen GmbH, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Knauer, Sabine, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Landkammer, Rolf, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒.
Georg von Holtzbrinck Internationale Medienbeteiligungen GmbH, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.11.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIM Holtzbrinck 27 Verwaltungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722543) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Georg von Holtzbrinck Internationale Medienbeteiligungen GmbH, Stuttgart, Gänsheidestr. 26, 70184 Stuttgart. Der zwischen der Gesellschaft und der "Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 11722) am 06.12.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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