HRB 76560 B: Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Eins mbH, Berlin, Hardenbergstraße 28 a, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Hines Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 37913 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 76560 B: Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Eins mbH, Berlin, Hardenbergstraße 28 a, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hardenbergstraße 28 a, 10623 Berlin
Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Eins mbH, Berlin, Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend Nr. 6 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Vier mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76565 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Sieben mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76564) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen..
Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Eins mbH, Berlin, Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Zwei mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76561 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Drei mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76563 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Vier mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76565 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Sieben mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 76564 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Georg-Brauchle-Ring Verwaltungsgesellschaft Nr. Eins mbH, Berlin, Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Hille, Gerd; Geschäftsführer:; 4. Möll, Alexander, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 5. Reschke, Christoph, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
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