HRB 32596: Georgios Tilkeridis Autotmaten GmbH, Landau in der Pfalz, Westbahnstraße 9, 76829 Landau in der Pfalz. Firma von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Georgios Tilkeridis Automaten GmbH.
HRB 32596: Georgios Tilkeridis Autotmaten GmbH, Landau in der Pfalz, Westbahnstraße 9, 76829 Landau in der Pfalz. Von Amts wegen ergänzt: Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 32596: Georgios Tilkeridis Autotmaten GmbH, Landau in der Pfalz, Westbahnstraße 9, 76829 Landau in der Pfalz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Westbahnstraße 9, 76829 Landau in der Pfalz. Automatenhandel, Aufstellung von Automaten aller Art - insbesondere für Glücksspiele -, Betrieb von Spielhallen, Betrieb von Gaststätten und Vermieten und Verpachten von Immobilien. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tilkeridis, Georgios, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Georgios Tilkeridis, Landau in der Pfalz, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Georgios Tilkeridis Automaten e.K. mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30666 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.06.2019 mit Nachtrag vom 20.08.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 26.08.2019 erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.