HRA 100006: Georgshof GmbH & Co. KG., Gifhorn, Steinweg 20, 38518 Gifhorn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Gesellschaft und die Firma sind erloschen.
Georgshof GmbH & Co. KG., Gifhorn (Steinweg 20, 38518 Gifhorn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 27.02.2008 mit der P. u. J. Georg OHG, Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim, HRA 200466) als übertragender Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.