Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
a)
Geosol Europe GmbH
c)
Geschäftsentwicklung, Halten und
Verwalten von Beteiligungen an
anderen Unternehmen und Erbrin-
gung von Dienstleistungen ins-
besondere gegenüber verbunde-
nen Unternehmen in den Berei-
chen erneuerbare Energie, Land-
und Forstwirtschaft und Immo-
bilien. Verwaltung eigenen Ver-
mögens. Tätigkeiten, die einer be-
hördlichen Genehmigung bedür-
fen, werden nicht ausgeübt. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 09.02.2024
ist der Gesellschaftsvertrag ge-
ändert in § 1 (Firma), § 2 (Unter-
nehmensgegenstand) und § 4 (be-
treffend Beschlüsse über die Ge-
schäftsführung). |
a)
27.02.2024
Dr. Kuhlmann |
HRB 163376 B: Kokusai Europe GmbH, Berlin, Ollenhauerstraße 98, 13403 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Ollenhauerstraße 98, 13403 Berlin
HRB 163376 B: Kokusai Europe Two GmbH, Berlin, Cicerostraße 37, 10709 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kokusai Italsol Holding Two GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 127634 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 163376 B: Kokusai Europe Two GmbH, Berlin, Cicerostraße 37, 10709 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kokusai Italsol Holding Three GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 127640 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 163376 B: Firma / Name vormals: Kokusai Europe Two GmbH, Berlin, Cicerostraße 37, 10709 Berlin. Firma: Kokusai Europe GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
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