Geowissenschaftliches Büro Dr. Schönwolf und Partner, Augsburg (Bgm.-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15187).
Geowissenschaftliches Büro Dr. Schönwolf und Partner, Augsburg (Bgm.-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg). Die Partnerschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GB Dr. Schönwolf GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 15187) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.