HRB 470475:Gerüstbau Eckerle GmbH, Offenburg, Im Drachenacker 19, 77656 Offenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Stammkapital nun: 60.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Karl-Heinz Eckerle, Offenburg hat als Inhaber der Firma "Gerüstverleih Eckerle e.K.", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 471709) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 15.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 470475:Gerüstbau Eckerle GmbH, Offenburg, Im Drachenacker 19, 77656 Offenburg.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 mit Berichtigung vom 18.08.2014 und den Versammlungsbeschlüssen der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2014 und 18.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eckerle Gerüstbau & ABGL GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701566) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 470475:Gerüstbau Eckerle GmbH, Offenburg, Im Drachenacker 19, 77656 Offenburg.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Eckerle, Karl-Heinz, Offenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Liquidator: Eckerle, Karl-Heinz, Offenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft wird, gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20.01.2014, fortgesetzt.
Gerüstbau Eckerle GmbH, Offenburg, Im Drachenacker 19, 77656 Offenburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Drachenacker 19, 77656 Offenburg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Eckerle, Karl-Heinz, Starkstromelektriker, Lahr. Bestellt als Liquidator: Eckerle, Karl-Heinz, Offenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.