HRA 2825: Gerd Barkemeyer, Hatten - Sandkrug, Mühlenweg 76, 26209 Hatten. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.11.2017 sind Teile des Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und auf die Barkemeyer Bus und Taxi GmbH & Co. KG mit Sitz in Hatten-Sandkrug (Amtsgericht Oldenburg HRA 205530) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Oldenburg
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