HRA 205221: Gerd Kruse e. K., Oldenburg, Eßkamp 102, 26127 Oldenburg. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2016/28.03.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.12.2016/28.03.2017 ist ein Unternehmensteil aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die TeleMedia Gesellschaft für Multimedia-Systeme GmbH & Co. KG mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 3380) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26127 Oldenburg
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: eK