Gerd Mattner Haustechnik e.K., Schwäbisch Hall (Mahläckerstraße 20, 74523 Schwäbisch Hall). Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.04.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.04.2008 und des Nachtrags vom 06.05.2008 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mattner Haustechnik GmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 725482) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74523 Schwäbisch Hall
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Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK