Gerdis Koch GmbH, Haan (Ohligser Str. 41, 42781 Haan). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gerdis Koch eK am 13.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gerdis Koch GmbH, Haan (Ohligser Str. 41, 42781 Haan). Prokura erloschen: Koch, Wolfgang, Haan, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.01.2006 und der Inhaberin des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.01.2006 durch Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen unter der Firma Gerdis Koch eK mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, 54 AR 149/06) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.