Gerhard Blankenhagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Folplast, Neu-Isenburg (Werner-Heisenberg-Straße 13, 63263 Neu-Isenburg). Mit Wirksamkeit der Verschmelzung am 19.10.2007 ist der zwischen der Gesellschaft und der Gerhard Blankenhagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bauschutt Recycling (jetzt: Gerhard Blankenhagen Holding GmbH) mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 9105) am 30.12.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Gerhard Blankenhagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Folplast, Neu-Isenburg (Werner-Heisenberg-Straße 13, 63263 Neu-Isenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gerhard Blankenhagen GmbH Containerdienst am 19.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerhard Blankenhagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Folplast, Neu-Isenburg (Werner-Heisenberg-Straße 13, 63263 Neu-Isenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gerhard Blankenhagen GmbH Containerdienst mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 7085) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerhard Blankenhagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Folplast, Neu-Isenburg (Werner-Heisenberg-Straße 13, 63263 Neu-Isenburg). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gurdulic, Patrick, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
Gerhard Blankenhagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Folplast, Neu-Isenburg (Werner-Heisenberg-Straße 13, 63263 Neu-Isenburg). Bestellt als Geschäftsführer: Gurdulic, Steffen, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gurdulic, Patrick, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
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