HRB 7706: Gustav Gronbach Verwaltungsgesellschaft mbH, Bayerbach, Am Campingplatz 7, 94137 Bayerbach. Die Verschmelzung wurde am 19.07.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Stuttgart HRB 784780).
HRB 784780: Gerhard Gronbach Verwaltungsgesellschaft GmbH, Esslingen am Neckar, Baumreute 24/1, 73730 Esslingen am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gustav Gronbach Verwaltungsgesellschaft mbH", Bayerbach (Amtsgericht Landshut HRB 7706) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7706: Gustav Gronbach Verwaltungsgesellschaft mbH, Bayerbach, Am Campingplatz 7, 94137 Bayerbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gerhard Gronbach Verwaltungsgesellschaft GmbH mit dem Sitz in Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 784780) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9812: Gustav Gronbach GmbH & Co. KG, Bayerbach, Am Campingplatz 7, 94137 Bayerbach. Sitz verlegt, nun: Esslingen am Neckar. Der Formwechsel wurde am 16.05.2022 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Stuttgart HRB 784780).
HRB 784780: Gerhard Gronbach Verwaltungsgesellschaft GmbH, Esslingen am Neckar, Baumreute 24/1, 73730 Esslingen am Neckar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2022. Geschäftsanschrift: Baumreute 24/1, 73730 Esslingen am Neckar. Gegenstand: die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gronbach, Gerhard Fritz, Bayerbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gronbach, Philipp Christian, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführerin: Gronbach, Sandra Birgit, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Gustav Gronbach GmbH & Co. KG", Bayerbach (Amtsgericht Landshut HRA 9812) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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