HRA 17402: Gerhard Gundermann e.K., Leipzig, Kregelstraße 2, 04317 Leipzig. Änderung Wohnort Inhaber: Gundermann, Gerhard, nunmehr Fürstenfeldbruck, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist erloschen.
HRA 17402: Gerhard Gundermann e.K., Leipzig, Delitzscher Straße 126, 04129 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Kregelstraße 2, 04317 Leipzig.
HRA 7830: Gerhard Gundermann e.K., Chemnitz, Blankenauer Straße 33, 09113 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Delitzscher Straße 126, 04129 Leipzig. Die Niederlassung ist verlegt nach Leipzig (nun Amtsgericht Leipzig HRA 17402).
HRA 17402: Gerhard Gundermann e.K., Leipzig, Delitzscher Straße 126, 04129 Leipzig. (Ingenieurdienstleistungen für die chemische Industrie, Erdöl- und Erdgasindustrie.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Delitzscher Straße 126, 04129 Leipzig. Inhaber: Gundermann, Gerhard, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Chemnitz (bisher Amtsgericht Chemnitz HRA 7830) nach Leipzig verlegt.
HRA 7830:Gerhard Gundermann e.K., Chemnitz, Blankenauer Straße 33, 09113 Chemnitz.(Ingenieurdienstleistungen für chemische Industrie, Erdöl- und Erdgasindustrie). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Blankenauer Straße 33, 09113 Chemnitz. Inhaber: Gundermann, Gerhard, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒. Das Handelsgeschäft ist entstanden im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der Indachem GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 22290 ) auf das Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.