HRB 3901: Gerhard Klein GmbH, Gemünden/Wohra, Bei St. Anna 15, 35285 Gemünden (Wohra). Neuer Sitz: Gießen. Geschäftsanschrift: Europastraße 17, 35394 Gießen. Der Sitz ist nach Gießen (jetzt Amtsgericht Gießen, HRB 9380) verlegt.
HRB 9380: Gerhard Klein GmbH, Gießen, Europastraße 17, 35394 Gießen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.1983, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Gemünden/Wohra (bisher Amtsgericht Marburg HRB 3901) nach Gießen beschlossen. Geschäftsanschrift: Europastraße 17, 35394 Gießen. Gegenstand: Eine Großhandlung, die sich mit dem Vertrieb von folgenden Warengattungen befaßt: Papierwaren, Schreibwaren, Bürobedarf, Schulartikel, Saisonartikel, Sortimentwaren, Verpackungsmittel und Kartonagen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Gerhard, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2016 mit Nachtrag vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gerhard Klein, Gießen, 04.07.1940 unter der Firma Wilhelm Lich Inh. Gerhard Klein e. K. in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 351) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2016 wirksam geworden.
HRB 3901: Gerhard Klein GmbH, Gemünden/Wohra, Bei St. Anna 15, 35285 Gemünden (Wohra). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2016 wirksam geworden.
HRB 3901: Gerhard Klein GmbH, Gemünden/Wohra, Bei St. Anna 15, 35285 Gemünden (Wohra). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
HRB 3901: Gerhard Klein GmbH, Gemünden/Wohra, Bei St. Anna 15, 35285 Gemünden (Wohra). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 74.400,00 EUR zur Durchführung der Übernahme des Einzelunternehmens Wilhelm Lich Inh. Gerhard Klein e.K. mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 351) im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2016 mit Nachtrag vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gerhard Klein, Gießen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Wilhelm Lich Inh. Gerhard Klein e.K. in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 351) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.