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Gerhard Müller Metallverarbeitungs GmbH, Dietzhölztal (HRB 3241) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hohler Weg 39
35716 Dietzhölztal
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 3241
Amtsgericht: Wetzlar
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gerhard Müller Metallverarbeitungs GmbH aus Dietzhölztal war im Handelsregister Wetzlar unter der Nummer HRB 3241 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gerhard Müller Metallverarbeitungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Gerhard Müller Metallverarbeitungs GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 04.08.2006
Löschung

Gerhard Müller Metallverarbeitungs GmbH, Dietzhölztal-Mandeln (Hohler Weg 39, 35716 Dietzhölztal-Mandeln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Metallverarbeitung Gerhard Müller e.K. am 2.8.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.08.2006
Veränderung

Gerhard Müller Metallverarbeitungs GmbH, Dietzhölztal-Mandeln (Hohler Weg 39, 35716 Dietzhölztal-Mandeln). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.7.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.7.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Metallverarbeitung Gerhard Müller e.K. auftretenden Kaufmann Gerhard Müller übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

04.08.2006
Registervorgang

Löschung 02.08.2006