Gerhardt Verwaltungs-GmbH, Ahlen, Im Beesenfeld 57, 59227 Ahlen. In Berichtigung der Eintragung vom 05.10.2011 von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Michael Gerhardt, Ahlen, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerhardt Verwaltungs-GmbH, Ahlen, Im Beesenfeld 57, 59227 Ahlen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.09.2011 mit der Gerhardt Immobilien GmbH & Co.KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 6217) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gerhardt Verwaltungs-GmbH, Ahlen (Im Beesenfeld 57, 59227 Ahlen). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Gerhardt Immobilien GmbH & Co. KG. 2. Die Vermittlung von Verträgen über a. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, b. den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen. 3. Die Durchführung oder Vorbereitung von Bauvorhaben a. als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswertevon Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht verwenden, b. wirtschaftlich als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. 4. Die Gesellschaft kann sich an einem anderen Unternehmen beteiligen und die Stellung einer Komplementär-GmbH in einer Kommanditgesellschaft übernehmen. Sie ist außerdem berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar den Ziffern1. bis 4. zu dienen geeignet sind.