Gerlach, Hünlein & Partner, Rechtsanwälte, Eisenach (Clemdastr. 3, 99817 Eisenach). Die Verschmelzung wurde am 26.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim PR 700025).
Gerlach, Hünlein & Partner, Rechtsanwälte, Eisenach (Clemdastr. 3, 99817 Eisenach). Die Partnerschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gerlach, Hünlein & Partner mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim PR 700025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Partnerschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.